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	<title>Gründungszuschuss &#8211; BIG media e.V.</title>
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	<description>Wir machen Freie selbständig - Wir machen Selbstständige frei</description>
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		<title>Existenzgründung &#8211; Wie bekomme ich den Gründungszuschuss?</title>
		<link>https://bigmedia-deutschland.de/2021/11/29/existenzgruendung-wie-bekomme-ich-den-gruendungszuschuss/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Lars Wich]]></dc:creator>
		<pubDate>Mon, 29 Nov 2021 15:43:50 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Allgemein]]></category>
		<category><![CDATA[Beratung]]></category>
		<category><![CDATA[Existenzgründung]]></category>
		<category><![CDATA[Freiberufler]]></category>
		<category><![CDATA[Gründungszuschuss]]></category>
		<category><![CDATA[Künstlersozialkasse]]></category>
		<category><![CDATA[Selbstständigkeit]]></category>
		<category><![CDATA[staatliche Förderung]]></category>
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					<description><![CDATA[Der deutsche Staat, in Form der Agentur für Arbeit, bietet Existenzgründern eine wunderbare Hilfestellung für ihre Unternehmung an: Der Gründungszuschuss. Dieser Artikel soll erklären, was der Gründungszuschuss genau ist, unter welchen Voraussetzungen man ihn bekommt, und was man dafür tun muss. &#160; Was ist der Gründungszuschuss? Laut Definition ist der...]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p><em><strong>Der deutsche Staat, in Form der Agentur für Arbeit, bietet Existenzgründern eine wunderbare Hilfestellung für ihre Unternehmung an: Der Gründungszuschuss. Dieser Artikel soll erklären, was der Gründungszuschuss genau ist, unter welchen Voraussetzungen man ihn bekommt, und was man dafür tun muss.</strong></em></p>
<p>&nbsp;</p>
<p><strong>Was ist der Gründungszuschuss?</strong></p>
<p>Laut Definition ist der Gründungszuschuss eine staatliche Transferleistung zur Förderung einer Existenzgründung, die nach §§93f. Drittes Buch Sozialgesetzbuch von der <span style="text-decoration: underline;"><span style="color: #0000ff; text-decoration: underline;"><a style="color: #0000ff; text-decoration: underline;" href="https://www.arbeitsagentur.de/fuer-menschen-aus-dem-ausland/existenzgruendung-in-deutschland?pk_vid=263c55a9ed5e61591637855302ca216f" target="_blank" rel="noopener">Bundesagentur für Arbeit</a></span></span> an Empfänger von Arbeitslosengeld gezahlt werden kann. Dabei ist das &#8222;kann&#8220; entscheidend, denn seit Ende 2011 ist der Gründungszuschuss keine Pflichtleistung mehr, sondern eine Ermessensleistung, die im Einzelfall entschieden wird. Das bedeutet zunächst einmal, dass du dich darauf bewerben musst.</p>
<p>Der gesamte Förderzeitraum des Gründungszuschusses beträgt 15 Monate und teilt sich in zwei Phasen auf. Die erste Phase dauert 6 Monate. Anschließend ist ein Antrag auf Verlängerung des Gründungszuschusses zu stellen, der die Förderung im Falle einer Bestätigung um weitere 9 Monate verlängert.</p>
<p>Er soll Existenzgründer helfen, den Zeitraum nach der Gründung &#8211; der in der Regel mit Initialkosten und oft noch keinen festen Aufträgen einhergeht &#8211; bis zum Erreichen der Rentabilität finanziell zu überbrücken. Diese Phase ist nämlich für viele Selbstständige der entscheidende Faktor für das weitere Gelingen der eigenen Unternehmung.</p>
<p><img fetchpriority="high" decoding="async" class=" wp-image-643 aligncenter" src="http://neu.bigmedia-deutschland.de/wp-content/uploads/2021/04/Screenshot-2021-04-07-151612-300x270.png" alt="" width="396" height="356" srcset="https://bigmedia-deutschland.de/wp-content/uploads/2021/04/Screenshot-2021-04-07-151612-300x270.png 300w, https://bigmedia-deutschland.de/wp-content/uploads/2021/04/Screenshot-2021-04-07-151612-125x112.png 125w, https://bigmedia-deutschland.de/wp-content/uploads/2021/04/Screenshot-2021-04-07-151612.png 699w" sizes="(max-width: 396px) 100vw, 396px" /></p>
<p>&nbsp;</p>
<p><strong>Wer bekommt den Gründungszuschuss? Die Voraussetzungen</strong></p>
<p>Um den Gründungszuschuss zu erhalten muss der Antragsteller grundsätzlich einige Kriterien erfüllen. Diese wären:</p>
<p><strong>Arbeitslosigkeit:</strong> Der Gründungszuschuss richtet sich ausschließlich an Existenzgründer, die aus der Arbeitslosigkeit starten, und zwar nur mit Anspruch auf ALG I. (Für Existenzgründer die ALG II beziehen, gibt es das Einstiegsgeld.)</p>
<p><strong>ALG-Anspruchslänge:</strong> Der Anspruch auf ALG I muss noch für mindestens 150 Tage bestehen.</p>
<p><strong>Persönliche Eignung:</strong> Der Neugründer muss der Agentur der Arbeit seine persönliche Befähigung nachweisen. Solche Qualifikationsnachweise können Studienabschlüsse, Arbeitszeugnisse, Fortbildungen, Berufserfahrung oder vorbereitende Maßnahmen beziehungsweise Schulungen/Coachings sein, welche in vielen Fällen ebenfalls von der Agentur für Arbeit gefördert werden.</p>
<p><strong>Wirtschaftliche Tragfähigkeit:</strong> Um als Gründer zu beweisen, dass deine Unternehmung Aussicht auf wirtschaftlichen Erfolg hat, brauchst du die Bestätigung einer sogenannten fachkundigen Stelle. (<span style="text-decoration: underline;"><span style="color: #0000ff; text-decoration: underline;"><a style="color: #0000ff; text-decoration: underline;" href="http://neu.bigmedia-deutschland.de/existenz/" target="_blank" rel="noopener">BIGmedia</a></span></span> ist übrigens bundesweit als fachkundige Stelle zertifiziert.) Diese soll der AfA bestätigen, dass du in der Lage sein wirst, aus deiner Selbstständigkeit eine ausreichende Lebensgrundlage zu erschaffen.</p>
<p><strong>Leistungsauschluss: </strong>Den Antrag auf Gründungszuschuss kann zwar mehrfach eingereicht werden, dazwischen müssen allerdings mindestens 24 Monate liegen. Außerdem wird der Gründungszuschuss nicht ausbezahlt, solange der Anspruch auf ALG 1 ruht, was etwa wegen einer Sperrzeit nach eigener Kündigung der Festanstellung der Fall sein kann!!</p>
<p>Ab dem 65. Lebensjahr wird übrigens grundsätzlich kein Gründungszuschuss mehr gewährt.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p><strong>Wie hoch ist der Gründungszuschuss?</strong></p>
<p>Die Höhe des Gründungszuschusses in der ersten Phase berechnet sich aus der Höhe deines zuletzt erhaltenen Arbeitslosengeldes (ALG 1), plus 300 Euro. In der zweiten Phase beträgt die staatliche Unterstützung dann pauschal 300 Euro für insgesamt 9 Monate.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p><strong>Was enthält der Antrag auf Gründungszuschuss?</strong></p>
<p>Den Antrag auf Gründungszuschuss musst du dir von deinem Betreuer bei der Agentur für Arbeit postalisch zuschicken lassen. Das Ausfüllen des Formulars selber, sowie beigefügter Lebenslauf und Qualifikationsnachweise gehören zum weniger aufwändigen Teil der Antragstellung.</p>
<p>Des Weiteren will die Agentur für Arbeit ein ausgearbeitetes Unternehmenskonzept sowie die Bescheinigung der wirtschaftlichen Tragfähigkeit deiner Gründungsidee von einer so genannten <span style="text-decoration: underline;"><span style="color: #0000ff; text-decoration: underline;"><a style="color: #0000ff; text-decoration: underline;" href="https://de.wikipedia.org/wiki/Fachkundige_Stelle" target="_blank" rel="noopener"><strong>fachkundigen Stelle</strong></a></span></span> (siehe oben) sehen, was beides etwas mehr Aufwand für dich bedeutet.</p>
<p><strong>Unternehmenskonzept: </strong></p>
<p>Das eigentliche Herzstück deines Antrages ist jedoch dein Unternehmenskonzept mit Businessplan. In einem Anschreiben solltest du zunächst deine Gründungsidee und deine Gründungsmotivation darstellen. Wie sieht deine Unternehmung aus? Was brauchst du dafür und wie kommst du an Aufträge? Wie steht es um den Markt und was macht deine Konkurrenz? Beschreibe im Detail, wie du dir den erfolgreichen Start in deine Selbstständigkeit vorstellst, wie du ihn finanzieren und Engpässe gegebenenfalls überbrücken kannst, welche Akquise- und Marketing-Strategie du verfolgst und wie konkret deine Planungen für das nächste halbe Jahr sind.</p>
<p>Auch auf das Thema Finanzierung muss in Form eines Finanz- und Liquiditätsplan Bezug genommen werden: Wie hoch ist der Kapitalbedarf für deine Unternehmung? Wie wird sich deine Unternehmung im nächsten Jahr entwickeln? In der Ertragsvorschau, beziehungsweise Rentabilitätsrechnung, soll dargestellt werden, welche Umsatzhöhen sich für die unmittelbare Zukunft prognostizieren lassen.</p>
<p>Eine <span style="text-decoration: underline;"><span style="color: #0000ff; text-decoration: underline;"><a style="color: #0000ff; text-decoration: underline;" href="https://www.existenzgruender.de/SharedDocs/Downloads/DE/Checklisten-Uebersichten/Businessplan/02_uebersicht-Was-gehoert-Businessplan.pdf?__blob=publicationFile" target="_blank" rel="noopener">detaillierte Übersicht über alle Bestandteile des Business-Plans</a></span></span> findest du auf den Seiten des BMWi. Wir empfehlen, sich als Erstgründer für die Erstellung des Businessplans Hilfe zu suchen. Dies geht beispielsweise recht kostensparend über einen <span style="text-decoration: underline; color: #0000ff;"><a style="color: #0000ff; text-decoration: underline;" href="https://www.arbeitsagentur.de/arbeitslos-arbeit-finden/aktivierungs-vermittlungsgutschein-avgs" target="_blank" rel="noopener">AVGS-Maßnahmen-Gutschein</a></span> von der Agentur für Arbeit, bei dem diese bis zu 100% der Kosten übernimmt. Auf jeden sollten die Kosten dafür deutlich geringer sein, als der Zeit- und Nervenaufwand, der mit hoher Wahrscheinlichkeit bei der Eigenerstellung entstehen wird.</p>
<p>Die Bearbeitung deines Antrages wird ein paar Wochen dauern, wenn aber alle oben genannten Bestandteile sorgfältig ausgearbeitet sind, stehen die Chancen auf Gewährung nicht schlecht.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Und dann kannst du erstmal mit einiger Sicherheit in deine Selbstständigkeit starten, ohne auf existentielle finanzielle Schwierigkeiten zu stoßen. Und wenn du den Luxus genießt, bereits mit einem bestehenden Kundenstamm loslegen zu können, schadet es dem Selbstständigen auch nie, sich einen Puffer anzulegen &#8211; und ein unter Umständen fünfstelliger Betrag macht sich da doch ganz gut.</p>
<p>&nbsp;</p>
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<p>&nbsp;</p>
]]></content:encoded>
					
		
		
			</item>
		<item>
		<title>Selbstständigkeit &#8211; Wie geht das eigentlich?</title>
		<link>https://bigmedia-deutschland.de/2021/10/07/selbststaendigkeit-wie-geht-das-eigentlich/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Lars Wich]]></dc:creator>
		<pubDate>Thu, 07 Oct 2021 14:13:59 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Allgemein]]></category>
		<category><![CDATA[Existenzgründung]]></category>
		<category><![CDATA[fachkundige Stelle]]></category>
		<category><![CDATA[Freiberuflichkeit]]></category>
		<category><![CDATA[Gründungszuschuss]]></category>
		<category><![CDATA[Künstlersozialkasse]]></category>
		<category><![CDATA[Selbstständigkeit]]></category>
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					<description><![CDATA[Festanstellungen sind für viele Künstler und Kreative häufig nicht die ideale Form der Einkommensbewältigung. Das oft enge Korsett einer Anstellung hindert Künstler daran, sich wirklich entfalten zu können, denn in den meisten Fällen wird aus Kunst dann schnell grafische Auftragsarbeit oder Vergleichbares. Die Selbstständigkeit ermöglicht eben genau diese freie Entfaltung,...]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p><strong>Festanstellungen sind für viele Künstler und Kreative häufig nicht die ideale Form der Einkommensbewältigung. Das oft enge Korsett einer Anstellung hindert Künstler daran, sich wirklich entfalten zu können, denn in den meisten Fällen wird aus Kunst dann schnell grafische Auftragsarbeit oder Vergleichbares. Die Selbstständigkeit ermöglicht eben genau diese freie Entfaltung, welche aus Künstlern erst Künstler macht: Sie verschafft Muße, Zeit und vielleicht auch das richtige Selbstverständnis. </strong></p>
<p><img decoding="async" class=" wp-image-1067 aligncenter" src="http://neu.bigmedia-deutschland.de/wp-content/uploads/2021/10/40233365-jpg-300x293.jpeg" alt="" width="429" height="419" srcset="https://bigmedia-deutschland.de/wp-content/uploads/2021/10/40233365-jpg-300x293.jpeg 300w, https://bigmedia-deutschland.de/wp-content/uploads/2021/10/40233365-jpg-768x751.jpeg 768w, https://bigmedia-deutschland.de/wp-content/uploads/2021/10/40233365-jpg-700x684.jpeg 700w, https://bigmedia-deutschland.de/wp-content/uploads/2021/10/40233365-jpg.jpeg 1024w" sizes="(max-width: 429px) 100vw, 429px" /></p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Gut, dann mache sich die Frau Künstlerin oder der Herr Künstler eben selbstständig&#8230;aber wie geht das eigentlich?</p>
<p>Prinzipiell besteht der formale Akt der Selbstständig-Werdung in der Anmeldung beim Finanzamt als Selbstständiger mit oder ohne Gewerbe. Das bekommt erstmal jeder hin. Das Finanzamt vergibt eine Steuernummer und ab dem Monat der Gründung, ist der Gründer verpflichtet, einmal im Monat (zumindest im 1. Gründerjahr) die Umsatzsteuervorerklärung ans Finanzamt abzugeben und zu bezahlen*, Ebenfalls kein Hexenwerk, soweit so gut&#8230;</p>
<p>&nbsp;</p>
<p><span style="font-size: 10pt;">*gilt nicht für den Fall der Kleinunternehmerregelung, bei dem das Einkommen aus freiberuflicher Arbeit 22.000€/Jahr nicht übersteigen darf und die Abführung der Umsatzsteuer optional ist)</span></p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Es gibt allerdings unterschiedliche Voraussetzungen, in die Freiberuflichkeit zu starten, die auch unterschiedliche Start-Optionen mit sich bringen.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p><strong>Existenzgründung aus der Festanstellung</strong></p>
<p>Die meisten Selbstständigen gehen aus einer Anstellung in die Freiberuflichkeit. Kein Problem, wenn man sofort zu arbeiten anfangen will &#8211; einfach beim Finanzamt anmelden und loslegen.</p>
<p>Erfahrungsgemäß ist es allerdings durchaus sinnvoll, sich nach einem Full Time Job zunächst einmal die Zeit zu nehmen, seine Selbstständigkeit auch ordentlich vorzubereiten. Dafür ist in vielen Fällen eine (zumindest kurze) Phase der Arbeitslosigkeit sinnvoll, meist kann man von ALG I immer noch leidlich gut leben in Deutschland. Neben den bürokratischen Aspekten empfiehlt es sich durchaus auch, sich mit den ökonomischen Details auseinanderzusetzen, all das kostet auf jeden Fall Zeit.</p>
<p>Wenn das bestehende Arbeitsverhältnis vom Arbeitnehmer gekündigt wurde, hat man allerdings zunächst einmal ganze drei Monate keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld, die sogenannte Sperrfrist tritt in Kraft. Zudem ist es von der Arbeitsagentur vorgegeben, dass man den Gründungszuschuss nur aus der Arbeitslosigkeit heraus beantragen kann, zumindest einen Tag muss man dazu auf dem Papier arbeitslos gemeldet sein. Für diesen Fall ist eine Kündigung vom Arbeitgeber oder ein Auflösungsvertrag das Mittel der Wahl gegen die Sperrfrist.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p><strong>Alle Fördermöglichkeiten ausschöpfen: Gründungszuschuss der Agentur für Arbeit </strong></p>
<p>Wer sich für den Start seiner Selbstständigkeit vom Staat fördern lassen will, kann den sogenannten <span style="text-decoration: underline;"><span style="color: #0000ff;"><a style="color: #0000ff;" href="https://www.arbeitsagentur.de/arbeitslosengeld/existenzgruendung-gruendungszuschuss" target="_blank" rel="noopener">Gründungszuschuss</a></span></span> beantragen. Die Agentur für Arbeit fördert Existenzgründer für die ersten 6 Monate ihrer Selbstständigkeit. Es gibt auch noch eine zweite Förderungsphase für die neun Monate danach, in diesem Zeitraum gibt es pro Monat pauschal 300 Euro.</p>
<p>Wichtig für den Gründungszuschuss ist, dass man mindestens einen Tag arbeitslos ist und ALG I Restanspruch von 150 Tagen hat. Zudem muss der Betreuer bei der Agentur für Arbeit davon überzeugt sein, dass für dich die Aufnahme einer Selbstständigkeit erfolgsversprechender ist, als eine Festanstellung, bzw. dass du so schwer für eine Festanstellung zu vermitteln bist, dass die Freiberuflichkeit aussichtsreicher erscheint. Erst dann wird dir dein Berater von der Agentur für Arbeit überhaupt den Antrag für den Gründungszuschuss zukommen lassen. Der Rest liegt dann bei dir: Ein korrekt ausgefüllter Antrag samt Business- und Finanzplan, Liquiditätsvorschau und Einkommensprognose, sowie die Bestätigung der wirtschaftlichen Tragbarkeit deiner Unternehmung von einer <a href="https://de.wikipedia.org/wiki/Fachkundige_Stelle" target="_blank" rel="noopener"><span style="text-decoration: underline;"><span style="color: #0000ff; text-decoration: underline;">fachkundigen Stelle</span></span></a>. Alles halb so wild, im Zweifelsfall sucht man sich dazu <span style="text-decoration: underline;"><span style="color: #0000ff;"><a style="color: #0000ff; text-decoration: underline;" href="http://neu.bigmedia-deutschland.de/existenz/" target="_blank" rel="noopener">Hilfe</a></span></span>.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p><img decoding="async" class=" wp-image-1068 aligncenter" src="http://neu.bigmedia-deutschland.de/wp-content/uploads/2021/10/InkedScreenshot-Selbststaendigkeit_LI-300x93.jpg" alt="" width="593" height="184" srcset="https://bigmedia-deutschland.de/wp-content/uploads/2021/10/InkedScreenshot-Selbststaendigkeit_LI-300x93.jpg 300w, https://bigmedia-deutschland.de/wp-content/uploads/2021/10/InkedScreenshot-Selbststaendigkeit_LI-1024x317.jpg 1024w, https://bigmedia-deutschland.de/wp-content/uploads/2021/10/InkedScreenshot-Selbststaendigkeit_LI-768x238.jpg 768w, https://bigmedia-deutschland.de/wp-content/uploads/2021/10/InkedScreenshot-Selbststaendigkeit_LI-700x217.jpg 700w, https://bigmedia-deutschland.de/wp-content/uploads/2021/10/InkedScreenshot-Selbststaendigkeit_LI-1100x341.jpg 1100w, https://bigmedia-deutschland.de/wp-content/uploads/2021/10/InkedScreenshot-Selbststaendigkeit_LI.jpg 1349w" sizes="(max-width: 593px) 100vw, 593px" /></p>
<p>&nbsp;</p>
<p><strong>Existenzgründung nach dem Studium/der Ausbildung, Einstiegsgeld</strong></p>
<p>Der direkte Start in die Selbstständigkeit direkt nach der Ausbildung bzw. dem Studium ist möglich, allerdings würden wir ihn in vielen Fällen nicht unbedingt empfehlen, es sei denn die Kunden und Aufträge sind bereits komplett in trockenen Tüchern. Ansonsten kommt es eher einem Wagnis gleich: Da man als Absolvent keinen Anspruch auf ALG I hat, hat man ergo auch keinen Anspruch auf den Gründungszuschuss. Als Bezieher von ALG II kann man das <span style="text-decoration: underline;"><span style="color: #0000ff; text-decoration: underline;"><a style="color: #0000ff; text-decoration: underline;" href="https://de.wikipedia.org/wiki/Einstiegsgeld" target="_blank" rel="noopener">Einstiegsgeld</a></span></span> beantragen, dass die Hälfte des Hartz IV-Satzes ausmacht und dann zusammen mit diesem ein monatliches Einkommen von 520,50 Euro einbringt. (Selbiges gilt natürlich auch für Arbeitslose, die keinen Anspruch auf ALG I haben.) Sicherlich ist es in den meisten Fällen sinnvoller, sich zunächst auf dem Arbeitsmarkt der Angestellten zu versuchen und sich zunächst mal einen Anspruch auf ALG I aufzubauen und gegebenenfalls erstmal Arbeitserfahrung zu sammeln, bevor man es auf eigene Faust versucht.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p><strong>Investitionszuschuss</strong></p>
<p>Eine weitere Möglichkeit der staatlichen Förderung besteht in der Beantragung eines Investitionszuschusses. Dieses ist ebenfalls für eine Gründung aus der Arbeitslosigkeit vorgesehen, richtet sich allerdings an Empfänger vom ALG-II. Die Gewährung ist eine Ermessensentscheidung der Agentur für Arbeit und ist mit einer maximalen Förderung von 5.000 Euro ausschließlich für die Beschaffung von Sachmitteln vorgesehen und somit komplett mittelgebunden</p>
<p>&nbsp;</p>
<p><strong>Fazit:</strong> Eine Existenzgründung ist zunächst mal nur ein rein formaler Akt. Natürlich hat sie noch mehr Implikationen als eine neue Beziehung zum Finanzamt: Man geht ein finanzielles Risiko ein und ist für sich selbst verantwortlich. Im Vergleich dazu bietet die Festanstellung eine vermeintliche Sicherheit. Dagegen steht allerdings, dass man gerade in Eigenverantwortlichkeit eine ganz andere Motivation entwickelt, sich Aufträge an Land zu ziehen und somit sein Auskommen zu sichern. Die Performance als Selbstständige/r liegt in deinen Händen. Die Rahmenbedingungen dafür lassen sich allerdings optimieren. Es gibt einige soziale Netze zu spannen, die ein Ausbleiben der Aufträge abfedern können. Besonders im ersten Jahr nach der Gründung kann man sich mit dem richtigen Ansatz voll und ganz auf die Etablierung am Markt kümmern, anstatt sich Sorgen um sein eigenes Auskommen zu machen.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Auch wenn wir uns wiederholen: In der Theorie ist der ganze Prozess der Selbstständig-Werdung ist an sich nicht besonders kompliziert. Die Existenzgründung sollte auf jeden Fall gut vorbereitet sein und meistens lohnt es sich, den Rat von Experten einzuholen. Bei <span style="text-decoration: underline;"><span style="color: #0000ff; text-decoration: underline;"><a style="color: #0000ff; text-decoration: underline;" href="http://neu.bigmedia-deutschland.de/existenz/" target="_blank" rel="noopener">BIGmedia e.V.</a></span></span> seid ihr dafür jedenfalls an der richtigen Adresse. Wir helfen euch gerne! Alles halb so wild!</p>
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