Existenzgründung – Wie bekomme ich den Gründungszuschuss?
Der deutsche Staat, in Form der Agentur für Arbeit, bietet Existenzgründern eine wunderbare Hilfestellung für ihre Unternehmung an: Der Gründungszuschuss. Dieser Artikel soll erklären, was der Gründungszuschuss genau ist, unter welchen Voraussetzungen man ihn bekommt, und was man dafür tun muss.
Was ist der Gründungszuschuss?
Laut Definition ist der Gründungszuschuss eine staatliche Transferleistung zur Förderung einer Existenzgründung, die nach §§93f. Drittes Buch Sozialgesetzbuch von der Bundesagentur für Arbeit an Empfänger von Arbeitslosengeld gezahlt werden kann. Dabei ist das „kann“ entscheidend, denn seit Ende 2011 ist der Gründungszuschuss keine Pflichtleistung mehr, sondern eine Ermessensleistung, die im Einzelfall entschieden wird. Das bedeutet zunächst einmal, dass du dich darauf bewerben musst.
Der gesamte Förderzeitraum des Gründungszuschusses beträgt 15 Monate und teilt sich in zwei Phasen auf. Die erste Phase dauert 6 Monate. Anschließend ist ein Antrag auf Verlängerung des Gründungszuschusses zu stellen, der die Förderung im Falle einer Bestätigung um weitere 9 Monate verlängert.
Er soll Existenzgründer helfen, den Zeitraum nach der Gründung – der in der Regel mit Initialkosten und oft noch keinen festen Aufträgen einhergeht – bis zum Erreichen der Rentabilität finanziell zu überbrücken. Diese Phase ist nämlich für viele Selbstständige der entscheidende Faktor für das weitere Gelingen der eigenen Unternehmung.
Wer bekommt den Gründungszuschuss? Die Voraussetzungen
Um den Gründungszuschuss zu erhalten muss der Antragsteller grundsätzlich einige Kriterien erfüllen. Diese wären:
Arbeitslosigkeit: Der Gründungszuschuss richtet sich ausschließlich an Existenzgründer, die aus der Arbeitslosigkeit starten, und zwar nur mit Anspruch auf ALG I. (Für Existenzgründer die ALG II beziehen, gibt es das Einstiegsgeld.)
ALG-Anspruchslänge: Der Anspruch auf ALG I muss noch für mindestens 150 Tage bestehen.
Persönliche Eignung: Der Neugründer muss der Agentur der Arbeit seine persönliche Befähigung nachweisen. Solche Qualifikationsnachweise können Studienabschlüsse, Arbeitszeugnisse, Fortbildungen, Berufserfahrung oder vorbereitende Maßnahmen beziehungsweise Schulungen/Coachings sein, welche in vielen Fällen ebenfalls von der Agentur für Arbeit gefördert werden.
Wirtschaftliche Tragfähigkeit: Um als Gründer zu beweisen, dass deine Unternehmung Aussicht auf wirtschaftlichen Erfolg hat, brauchst du die Bestätigung einer sogenannten fachkundigen Stelle. (BIGmedia ist übrigens bundesweit als fachkundige Stelle zertifiziert.) Diese soll der AfA bestätigen, dass du in der Lage sein wirst, aus deiner Selbstständigkeit eine ausreichende Lebensgrundlage zu erschaffen.
Leistungsauschluss: Den Antrag auf Gründungszuschuss kann zwar mehrfach eingereicht werden, dazwischen müssen allerdings mindestens 24 Monate liegen. Außerdem wird der Gründungszuschuss nicht ausbezahlt, solange der Anspruch auf ALG 1 ruht, was etwa wegen einer Sperrzeit nach eigener Kündigung der Festanstellung der Fall sein kann!!
Ab dem 65. Lebensjahr wird übrigens grundsätzlich kein Gründungszuschuss mehr gewährt.
Wie hoch ist der Gründungszuschuss?
Die Höhe des Gründungszuschusses in der ersten Phase berechnet sich aus der Höhe deines zuletzt erhaltenen Arbeitslosengeldes (ALG 1), plus 300 Euro. In der zweiten Phase beträgt die staatliche Unterstützung dann pauschal 300 Euro für insgesamt 9 Monate.
Was enthält der Antrag auf Gründungszuschuss?
Den Antrag auf Gründungszuschuss musst du dir von deinem Betreuer bei der Agentur für Arbeit postalisch zuschicken lassen. Das Ausfüllen des Formulars selber, sowie beigefügter Lebenslauf und Qualifikationsnachweise gehören zum weniger aufwändigen Teil der Antragstellung.
Des Weiteren will die Agentur für Arbeit ein ausgearbeitetes Unternehmenskonzept sowie die Bescheinigung der wirtschaftlichen Tragfähigkeit deiner Gründungsidee von einer so genannten fachkundigen Stelle (siehe oben) sehen, was beides etwas mehr Aufwand für dich bedeutet.
Unternehmenskonzept:
Das eigentliche Herzstück deines Antrages ist jedoch dein Unternehmenskonzept mit Businessplan. In einem Anschreiben solltest du zunächst deine Gründungsidee und deine Gründungsmotivation darstellen. Wie sieht deine Unternehmung aus? Was brauchst du dafür und wie kommst du an Aufträge? Wie steht es um den Markt und was macht deine Konkurrenz? Beschreibe im Detail, wie du dir den erfolgreichen Start in deine Selbstständigkeit vorstellst, wie du ihn finanzieren und Engpässe gegebenenfalls überbrücken kannst, welche Akquise- und Marketing-Strategie du verfolgst und wie konkret deine Planungen für das nächste halbe Jahr sind.
Auch auf das Thema Finanzierung muss in Form eines Finanz- und Liquiditätsplan Bezug genommen werden: Wie hoch ist der Kapitalbedarf für deine Unternehmung? Wie wird sich deine Unternehmung im nächsten Jahr entwickeln? In der Ertragsvorschau, beziehungsweise Rentabilitätsrechnung, soll dargestellt werden, welche Umsatzhöhen sich für die unmittelbare Zukunft prognostizieren lassen.
Eine detaillierte Übersicht über alle Bestandteile des Business-Plans findest du auf den Seiten des BMWi. Wir empfehlen, sich als Erstgründer für die Erstellung des Businessplans Hilfe zu suchen. Dies geht beispielsweise recht kostensparend über einen AVGS-Maßnahmen-Gutschein von der Agentur für Arbeit, bei dem diese bis zu 100% der Kosten übernimmt. Auf jeden sollten die Kosten dafür deutlich geringer sein, als der Zeit- und Nervenaufwand, der mit hoher Wahrscheinlichkeit bei der Eigenerstellung entstehen wird.
Die Bearbeitung deines Antrages wird ein paar Wochen dauern, wenn aber alle oben genannten Bestandteile sorgfältig ausgearbeitet sind, stehen die Chancen auf Gewährung nicht schlecht.
Und dann kannst du erstmal mit einiger Sicherheit in deine Selbstständigkeit starten, ohne auf existentielle finanzielle Schwierigkeiten zu stoßen. Und wenn du den Luxus genießt, bereits mit einem bestehenden Kundenstamm loslegen zu können, schadet es dem Selbstständigen auch nie, sich einen Puffer anzulegen – und ein unter Umständen fünfstelliger Betrag macht sich da doch ganz gut.
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