Künstlersozialkasse – Das Aufnahmeverfahren
Bevor man von der Künstlersozialkasse als Mitglied aufgenommen wird, steht noch ein Aufnahmeverfahren bevor, bei dem es die kreative, (kunst-)schaffende Tätigkeit möglichst pointiert zu dokumentieren gilt. Neben einem umfangreichen Fragebogen will die KSK zur Nachvollziehbarkeit der Versicherungspflicht Tätigkeitsnachweise sehen. Dies können etwa Rechnungen, (Gastspiel-)Verträge, Websites, Ausstellungen, Mitschnitte von Auftritten, Visitenkarten o.ö. sein.
Das Aufnahmeverfahren kann sich unter Umständen über Monate hinziehen, denn die Mühlen der Bürokratie in Bremerhaven – dem Sitz der KSK – malen in ihrer eigenen Geschwindigkeit. Es gibt keine berufsgebundene Aufnahmegarantie und jede Aufnahme ist eine Einzelfallentscheidung. Rückfragen seitens der Künstlersozialkasse bedeuten immer Zeitverlust und bürokratischen Mehraufwand. In nicht wenigen Fällen führt die Bewerbung zu Frustration, schon bevor man überhaupt Mitglied ist.
Wir können nur empfehlen, sich für das Aufnahmeverfahren Zeit zu nehmen, den Fragebogen sauber und korrekt auszufüllen und die selbstständige künstlerische/publizistische Erwerbstätigkeit möglichst eindeutig darzulegen. Im Zweifelsfall holt man sich Hilfe dabei, das spart Zeit und Nerven. Und da kommen wir dann wieder ins Spiel… ganz nebenbei bemerkt.
Das Datum der Erstanmeldung bei der Künstlersozialkasse lässt sich übrigens für einen rückwirkenden Versicherungsbeginn (= Zeitpunkt der Erstanmeldung) heranziehen, was im Nachhinein sogar noch in Rückzahlungen von bereits geleisteten Beiträgen an die gesetzliche Krankenkasse münden kann!
Checkliste KSK-Bewerbung: Das solltest du – etwas vereinfacht – in einem Aufwasch an die Künstlersozialkasse schicken:
- Lebenslauf
- Renten-, bzw. Sozialversicherungsnummer
- Steuer-ID Nummer
- Mitgliedsbescheinigung der Krankenkasse
- Zeugnisse über künstlerisch/publizistische Ausbildung
- Werbematerial (Homepage, Businesscard, Flyer, Portfolio, o.ä.)
- Kopie Ausweis
- Anschreiben KSK und Kontaktformular
Selbst wenn ihr oben stehende Liste gewissenhaft abgehakt habt und so zur Künstlersozialkasse geschickt habt, ist das leider bei weitem noch keine Garantie für eine Aufnahme, Voraussetzung allemal.
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