Künstlersozialkasse – Jahresgewinnprognose und KSK-Prüfung (Teil 4)

Wenn man das Aufnahmeverfahren endlich überstanden hat, geht es der Künstlersozialkasse zunächst einmal darum, deine Beiträge gemäß deinem Einkommen einzustufen. Dazu ist man verpflichtet, der KSK eine Gewinnprognose auszuhändigen, anhand derer die monatliche Beitragshöhe bestimmt wird. Diese Jahresgewinnprognose musst du von nun an jedes Jahr (meist Ende November) erneut abgeben, dabei kann übrigens die Beitragshöhe im Nachhinein nicht mehr korrigiert werden.

„Das voraussichtliche Jahresarbeitseinkommen stellt die Berechnungsgrundlage für die monatlichen Beiträge zur gesetzlichen Renten-, Kranken- und Pflegeversicherung der selbständigen Künstler und Publizisten dar*.“ (Quelle: Künstlersozialkasse)

Und das sollte man sich durchaus überlegen, denn auf die Jahre gesehen, hat dies entsprechend dem Rentenversicherungsanteil, der ebenfalls von der KSK abgeführt wird, folgen für das Rentenalter. Hier kommen wir aber in die Feinheiten, professionelle Beratung ist hier unter Umständen sinnvoll.

 

 

Immer wieder führt die KSK stichprobenartige Einkommensprüfungen durch, bei dem sie gegebenenfalls Steuerbescheide bis zu fünf Jahren rückwirkend einsehen darf. Unterscheiden sich diese wiederholt relevant von der Jahresgewinnprognose, drohen empfindliche Bußgelder. Die KSK berücksichtigt eine gewisse Abweichung, bei höheren Summen, sollte man aber erwägen, während des laufenden Jahres die Gewinnprognose dem bisherigen tatsächlichen Einkommensverlauf anzupassen um solche Probleme zu vermeiden.

Berufsanfänger und Höherverdienende können sich übrigens von der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherungspflicht befreien lassen, wobei letztere dann in der Privaten Kranken- und Pflegeversicherung landen.

Zu erwähnen ist noch, dass über die KSK-Versicherte immer einen Anspruch auf vorgezogenes Krankengeld besitzen, ebenso wie auf Mutterschaftsgeld und auch eine staatliche Riester-Förderung ist in Kombination mit der KSK-Mitgliedschaft möglich.

 

Unser Fazit: Die Künstlersozialkasse ist eine sozialpolitische Institution, die viele Anhänger aber auch viele Gegner hat. Man kann von ihr halten, was man will, für seine knapp 200.000 Mitglieder bringt sie viele Vorteile und ist nach wie vor ein Garant für den Erhalt des künstlerischen Outputs in diesem Lande. Wollen wir hoffen, dass die Politik das weiterhin ebenso sehen wird…

WordPress Cookie Hinweis von Real Cookie Banner