Die Künstlersozialkasse – Des Künstlers Segen und Fluch? (Teil 1)

Künstlersozialkasse – eine kulturpolitische Errungenschaft Deutschlands und gleichzeitig ein Mythos, um den viele zum Teil aberwitzige Gerüchte kursieren. Umstritten und oft dem Vorwurf der Willkür und Intransparenz ausgesetzt, hat die Künstlersozialkasse nicht überall ein gutes Image – zu Unrecht wie wir finden. Denn sie ist für knapp 200.000 Künstler in Deutschland ein wichtiger Ausgleich für die gesetzliche Krankenversicherung, welche den meisten freischaffenden Künstlern und Kreativen in Form von Arbeitgeber-Sozialabgaben verwehrt bleiben. Im ersten Teil unseres KSK-Specials möchten wir die Künstlersozialkasse als Institution vorstellen und herausstellen, welche Vorteile eine Mitgliedschaft als Künstler/Kreativer mit sich bringt.

 

Was ist die Künstlersozialkasse?

Die Errichtung der KSK wurde 1982 auf Grundlage des sozialdemokratischen Entwurfes des Künstlersozialversicherungsgesetzes (KSVG) kurz nach Beginn des Amtsantrittes von Helmut Kohl auf den Weg gebracht. Ziel war es damals wie heute, kreativen Freiberuflern eine Kranken- und Rentenversicherung anzubieten.

Da gerade Künstler oft freiberuflich ihr Geld verdienen, kommen viele aufgrund dieser Erwerbsform nicht in den Genuss, von ihrem Arbeitgeber die Hälfte der Kranken- und Pflegeversicherung als Sozialleistung ganz selbstverständlich mit der Lohnabrechnung zu bekommen. Die private Krankenversicherung ist sehr kostspielig und steht häufig nicht im Verhältnis zum Einkommen des Künstlers.

Diesem sich in den 70er Jahren immer vergrößernden Missstand wollte die Regierung Schmidt entgegenwirken, mit einer staatlichen Institution, die den Künstlern Entlastung bei deren eigener Absicherung verschafft.

Das Ergebnis: Ein soziales Versicherungs-Modell, bei dem neben dem Staat auch die Nutznießer der KSK finanziell eingebunden werden. Das sind zum einen die Künstler und Kreativen selbst, in Form von ans Einkommen gebundenen Mitgliedsbeiträgen. Und zum anderen in Form von so genannten Verwerter-Abgaben (oder KSK-Abgabe). Diese müssen Auftraggeber an die Künstlersozialkasse zahlen, wenn sie gemäß dem Künstlersozialgesetz künstlerische Dienstleistungen in Anspruch nehmen. (Die Höhe ist prozentual festgeschrieben und beträgt seit 2018 4,2% des Rechnungsbetrages). Davon kann man Befürworter oder Gegner sein – das System KSK ist eine europaweit einzigartige Institution, die sich der deutsche Sozialstaat freiwillig leistet.

 

So wird das System KSK finanziert:

 

 

Im Prinzip wir die KSK aus drei Quellen alimentiert: Der Künstlersozialabgabe, also die Abgaben der Verwerter, der Anteil macht in etwa 30% des Gesamtbudgets aus. Weitere 20% bezuschusst der Bund und mit 50% kommt der mit Abstand größte Anteil ergibt sich jedoch aus den Mitgliedsbeiträgen der Versicherten. Zur Hälfte finanziert sich das System also quasi selbst.

(BfA = Bundesversicherungsanstalt für Angestellte (seit 2005 Deutsche Rentenversicherung Bund))

 

Wer darf in die KSK?

Für viele Existenzgründer in der Kreativwirtschaft stellt sich früher oder später die Frage, ob für sie ein Eintritt in die Künstlersozialkasse lohnenswert ist. Das lässt sich aus unserer Erfahrung heraus nur im Einzelfall beurteilen. Es gibt auf jeden Fall ein paar Kriterien von Seiten der KSK, die man als Mitglied erfüllen muss. Diese sind:

  1. Künstler oder Publizist sein:  Nach dem KSVG ist Künstler, wer Musik, darstellende oder bildende Kunst schafft, ausübt oder lehrt. Publizist im Sinne des KSVG ist, wer als Schriftsteller, Journalist oder in ähnlicher Weise publizistisch tätig ist oder Publizistik lehrt.
  2. Die künstlerische/publizistische Tätigkeit muss als Haupterwerb ausgeführt werden.
  3. Der Versicherte muss mindestens 3.900€ aus dieser künstlerischen/publizistischen Tätigkeit als Einkommen erzielen (Aufgrund der Pandemie entfällt diese Regelung allerdings für 2021!)

 

Hier eine Übersicht der Berufsgruppen, die von der KSK als künstlerische/publizistische Tätigkeit anerkannt werden.

 

Nachdem wir die KSK, ihre Funktionsweise, Finanzierung und Mitgliedsvoraussetzungen vorgestellt haben, erklären wir im 2. Teil, was du davon hast, Mitglied in der Künstlersozialkasse zu sein.

 

 

 

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